- Allgemeine Voraussetzungen für die Einreise
- Aufenthaltserlaubnis, erforderliche Dokumente
- Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
- Was sie beim Hauskauf beachten sollten
- Erwerb von Immobilien in touristischen Anlagen
- Ein vertrauenswürdiger Finanzsektor
- Steuern auf Grundbesitz
- steuerregelung für ansässige ohne ständigen wohnsitz
Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
Neue gesetzliche Bestimmungen eröffnen ausländischen Investoren, die regelmäßig zum Zwecke des Kapitaltransfers, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze oder zum Immobilienerwerb portugiesisches Territorium betreten (Inhaber von gültigen Schengen-Visa oder von der Visumpflicht Befreite) die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu Investitionszwecken zu beantragen. Die Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung für Investitionszwecke haben das Recht:
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Wer kann eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beantragen?
Bürger aus Drittstaaten, die, persönlich oder mittels einer Gesellschaft, eine Investorentätigkeit ausüben, die in der Regel zu mindestens einer der folgenden Situationen auf portugiesischem Territorium führt, und zwar innerhalb einer Zeitspanne von mindestens fünf Jahren:
Welche Voraussetzungen müssen im Falle von Immobilienerwerb erfüllt sein?
Für ein Investment über den Erwerb von Immobilien von mindestens 500.000 Euro kann diese Investition um 20% (400.000 Euro) reduziert werden, wenn dieses Investment in einem Gebiet mit geringer Dichte getätigt wird. Diese Art Investment kann individuell oder über eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung, von der der Antragsteller Gesellschafter ist, durchgeführt werden. Für diese Art Investment wird der Investor nachweisen müssen, dass er Eigentümer der Immobilien ist (oder, wenn dies ihm nicht möglich ist, Nachweis über einen Vorvertrag des Immobilienkaufs mit einer Anzahlung von mindestens 500.000 Euro), was er folgendermaßen durchführen kann:
Sie können weitere Informationen einsehen hier. Wie kann der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für Investoren gestellt werden?
Familienzusammenführung
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren besitzt, hat laut geltendem Recht Anrecht auf Familienzusammenführung, auf permanente Aufenthaltserlaubnis sowie auf die portugiesische Staatsangehörigkeit.
Mindestaufenthaltsdauer
Zum Zwecke der Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie im ersten Jahr Ihres Aufenthalts eventuell eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens 7 aufeinanderfolgenden oder unterbrochenen Tagen auf portugiesischen Territorium vorlegen, in den nachfolgenden Jahren beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 14 Tage jeweils alle zwei Jahre.
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DIE HIER VORLIEGENDEN INFORMATIONEN ERHEBEN KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND ERSETZEN NICHT DIE GENAU LEKTÜRE DER JEWEILIG GÜLTIGEN GESETZGEBUNG. |
Quelle: Ministério da Administração Interna – Serviço de Estrangeiros e Fronteiras (Innenministerium - Ausländer- und Grenzbehörde) |

Links zum Thema
- Serviço de Estrangeiros e Fronteiras: www.sef.pt
- Autorização de Residência para Atividade de Investimento: www.secomunidades.pt
- AICEP: www.portugalglobal.pt