- Allgemeine Voraussetzungen für die Einreise
- Aufenthaltserlaubnis, erforderliche Dokumente
- Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
- Was sie beim Hauskauf beachten sollten
- Erwerb von Immobilien in touristischen Anlagen
- Ein vertrauenswürdiger Finanzsektor
- Steuern auf Grundbesitz
- steuerregelung für ansässige ohne ständigen wohnsitz
Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
Seit 2012 können Bürger aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeiten (ARI), auch "Goldenes Visum" genannt, erhalten, wenn sie eine der folgenden Investitionen in Portugal tätigen:
Diese Arten von Investitionen können entweder individuell oder über eine Einpersonengesellschaft, von der der Antragsteller Gesellschafter ist, durchgeführt werden. |
Wer kann eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beantragen?
Hierbei handelt es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung, die ausschließlich für Bürger aus Drittstaaten gilt, d.h. sie gilt nicht für Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und gewährt dem Inhaber die folgenden Rechte:
Welche Voraussetzungen müssen im Falle von Immobilienerwerb erfüllt sein?
Bei Immobilieninvestitionen (von sowohl 350.000 € als auch 500.000 €, wie oben erwähnt) kann eine Ermäßigung in Höhe von 20% gewährt werden, sofern sie in einem Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte getätigt werden. Die Ermäßigung gilt für beide Immobilieninvestitionen.
Bei dieser Art von Investition muss der Investor nachweisen, dass er Eigentümer der Immobilie ist, indem er dem SEF das Grundbuchblatt mit der entsprechenden endgültigen oder vorläufigen Eintragung vorlegt (bei Einreichung eines ARI-Antrags mit verbindlichem Kaufangebot).
Wird ein ARI-Antrag mit verbindlichem Kaufangebot eingereicht, muss der Gesamtbetrag der erforderlichen Investition (500.000 € oder gegebenenfalls mit einer 20%igen Ermäßigung) bezahlt werden.
Ebenso steht dem Erwerb des Eigentums nichts entgegen:
Wenn eine Investition über den Erwerb von Immobilien mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag (von 500.000 €) wert ist, ist es möglich, eine Finanzierung für einen Teil dieser Investition zu beantragen, vorausgesetzt, dass weder die Finanzierung noch Zins- und Nebenbestimmungen sich nachteilig auf die erforderliche Mindestinvestitionssumme auswirken.
Sie können weitere Informationen einsehen hier. Wie kann der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für Investoren gestellt werden?
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren beginnt mit der Einreichung eines Online-Antrags auf der Online-Plattform des Ausländer- und Grenzdienstes (im Folgenden SEF) - Portal ARI (https://ari.sef.pt/), wo Belege für die Investition sowie Unterlagen über den Investor und ggf. seinen Haushalt vorzulegen sind. Zusammen mit dem Antrag müssen an diese Stelle sowohl vom Antragsteller als auch von seinen Haushaltsangehörigen die Gebühren für die Antragsprüfung entrichtet werden. Anschließend nimmt die Stelle eine Vorprüfung des Antrags vor.
Nach Abschluss der Vorprüfung kann ein persönliches Gespräch beim SEF vereinbart werden, bei dem sowohl die Anwesenheit des Investors als auch die seiner Familienangehörigen zur Erfassung der biometrischen Daten der Antragsteller erforderlich ist, und die Übergabe der Originaldokumente zum Nachweis der Investition erfolgt. Der SEF führt eine abschließende Prüfung des Antrags durch, woraufhin, im Falle seiner Bewilligung, die Zahlung einer endgültigen Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung fällig wird und die Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung/en erfolgt. Familienzusammenführung
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren besitzt, hat laut geltendem Recht Anrecht auf Familienzusammenführung, auf permanente Aufenthaltserlaubnis sowie auf die portugiesische Staatsangehörigkeit.
Mindestaufenthaltsdauer
Zum Zwecke der Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie im ersten Jahr Ihres Aufenthalts eventuell eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens 7 aufeinanderfolgenden oder unterbrochenen Tagen auf portugiesischen Territorium vorlegen, in den nachfolgenden Jahren beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 14 Tage jeweils alle zwei Jahre.
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DIE HIER VORLIEGENDEN INFORMATIONEN ERHEBEN KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND ERSETZEN NICHT DIE GENAU LEKTÜRE DER JEWEILIG GÜLTIGEN GESETZGEBUNG. |
Quelle: Ministério da Administração Interna – Serviço de Estrangeiros e Fronteiras (Innenministerium - Ausländer- und Grenzbehörde) |

- Serviço de Estrangeiros e Fronteiras: www.sef.pt
- Autorização de Residência para Atividade de Investimento: www.imigrante.sef.pt
- AICEP: www.portugalglobal.pt