- Allgemeine Voraussetzungen für die Einreise
- Aufenthaltserlaubnis, erforderliche Dokumente
- Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
- Was sie beim Hauskauf beachten sollten
- Erwerb von Immobilien in touristischen Anlagen
- Ein vertrauenswürdiger Finanzsektor
- Steuern auf Grundbesitz
- steuerregelung für ansässige ohne ständigen wohnsitz
Aufenthaltserlaubnis, erforderliche Dokumente
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU besitzen oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und falls Sie vorhaben, über drei Monate in Portugal zu bleiben, müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung (Câmara Municipal) Ihres Wohnbezirks anmelden, wobei Ihnen eine Meldebescheinigung (Certificado de Registo) ausgehändigt wird, die Ihre Aufenthaltsgenehmigung bestätigt. Nach fünf Jahren müssen Sie bei der Ausländerbehörde (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Certificado de Residência Permanente) beantragen. Für weitere Informationen über die erforderlichen Dokumente wenden Sie sich an die Ausländerbehörde. Falls Sie Staatsbürger eines Drittlandes sein sollten und vorhaben, sich in Portugal niederzulassen, benötigen Sie ein vor der Einreise beantragtes Visum (visto de residência). Dieses Visum ermöglicht Ihnen die Einreise in Portugal, so dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen können Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (autorização de residência temporária) ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und kann alle zwei Jahre erneuert werden. Nach fünf Jahren Aufenthalt im Land können Sie eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bevor Sie zur Ausländerbehörde gehen, sollten Sie sich telefonisch oder auf der Webseite einen Termin geben lassen. |
DIE HIER VORLIEGENDEN INFORMATIONEN ERHEBEN KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND ERSETZEN NICHT DIE GENAU LEKTÜRE DER JEWEILIG GÜLTIGEN GESETZGEBUNG. |
Quelle: Serviço de Estrangeiros e Fronteiras |

Links zum Thema
- Ausländerbehörde: www.sef.pt